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Veröffentlicht am 27. Juli 2026

Sozialversicherungen

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig bei der AHV/IV versichern (freiwillige AHV/IV). Zudem ist der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung und der Beitritt zur Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizerinnen und -schweizer «Soliswiss» zur Existenzabsicherung möglich.

Hier erhalten Sie Informationen über den Beitritt zu den Schweizer Sozialversicherungen AHV/IV, zur Kranken- und Unfallversicherung und zur Existenzabsicherung mit der Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizerinnen und -schweizer «Soliswiss».

27. Juli 2026

AHV/IV – Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Informationen zur freiwilligen AHV/IV, Vorbereitung auf die Pensionierung, Lebensbescheinigung und Meldepflicht von Rentnerinnen und Rentnern.

27. Juli 2026

Kranken- und Unfallversicherung

Dank einer angemessenen Kranken- und Unfallversicherung haben alle Versicherten Zugang zur medizinischen Grundversorgung.

27. Juli 2026

Soliswiss

Als Auslandschweizer bzw. Auslandschweizerin können Sie der Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizer «Soliswiss» beitreten.

Antrag für eine Rente der AHV/IV für Dänemark

In Dänemark wohnhafte Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer müssen den Antrag für eine Rente der schweizerischen AHV/IV-Versicherung über die dänische Verbindungsstelle einreichen:

Borgerservice
Udbetalind Danmark
ATP Huset
Kongens Vænge 8
3400 Hillerød

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